Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Atelier-Himmel – vertreten durch Yvonne Himmel (Inhaberin) – in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Der Vertragspartner wird nachfolgend als "Kunde", das Atelier-Himmel als "Atelier" bezeichnet. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen – in mündlicher wie auch in schriftlicher Form – zwischen dem Kunden und dem Atelier. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit das Atelier sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

Vertragsangebote des Ateliers an den Kunden sind stets unverbindlich und 14 Tage gültig. Die Angebotserstellung kann bis zu einmal auf allen Positionen kostenfrei geändert werden. Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Lieferungen und Leistungen des Ateliers erklärt der Kunde in jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Atelier ist berechtigt, sich zur ErfüIIung der vertraglich geschuldeten Leistungen von Dienstleistern zu bedienen. Dabei agiert das Atelier als Vermittler von Dienstleistern. Dienstleistungsverträge werden direkt zwischen dem Kunden und Dienstleistern geschlossen. In Ausnahmefällen, die die Zustimmung des Kunden voraussetzt, ist das Atelier berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dienstleistern im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen. Darüber hinaus ist das Atelier berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung erforderlich werden und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

§ 3 Preise

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Ateliers. Die von dem Atelier zu erbringenden Leistungen werden entsprechend der jeweils vertraglichen Vereinbarung zum Pauschalpreis, nach Einzelleistungen oder nach Stundensätzen abgerechnet. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden sowie erst während der von dem Atelier durchgeführte, als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen müssen zusätzlich vergütet werden. Das Atelier behält sich vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen eintreten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht vorhersehbar waren. Bei eventuellen Preissteigerungen ist eine Erhöhung um 20% möglich.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Zahlungen des Kunden sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Ab 30 Tagen tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein. Die Honorare und Servicepauschalen für Einzelleistungen, wie Beratung, Recherche und Vermittlung von Dritten sind als Vorkasse zu zahlen, unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt. Bei der Buchung eines Komplettpaketes der Organisation ist das vereinbarte Honorar – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 50% der vereinbarten Summe und ist unmittelbar nach Auftragserteilung fällig. Die zweite Rate in Höhe von 25% der vereinbarten Summe ist unmittelbar nach Ende der Organisation fällig, aber spätestens zum jeweils angegebenen Zahlungstermin auf der Rechnung. Die dritte Rate in Höhe von 25% der vereinbarten Summe ist 3 Wochen vor dem Veranstaltungstag fällig, aber spätestens zum jeweils angegebenen Zahlungstermin auf der Rechnung. Das Atelier wird dem Kunden jeweilige Rechnungen mit entsprechendem Zahlungstermin zusenden. Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird die Agentur dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist das Atelier zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch des Ateliers auf Zahlung des bei Vertragsabschluss vereinbarten Honorars/Leistungsentgelts bleibt hiervon unberührt. Bis zu diesem Zeitpunkt durch den Kunden bereits geleistete Zahlungen werden gegen gerechnet. Werden dem Atelier nach Abschluss eines Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die Agentur berechtigt vor der Ausführung weiterer Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen.

§ 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderungen bezüglich der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen. Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden. Sofern der Kunde mit der ErfüIIung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, ist das Atelier an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden.

§ 6 Leistungserbringung

Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin. Liefertermine und Fristen gelten als unverbindlich, wenn diese nicht durch die Agentur schriftlich bestätigt wurden. Leistungsfristen beginnen jedoch in jedem Fall erst dann zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist und der Kunde die von ihm zu leistenden bzw. zu beschaffenden lnformationen und Unterlagen übermittelt hat bzw., die entsprechende Servicepauschale als Vorkasse – je nach Vereinbarung – durch den Kunden geleistet wurde. Das Atelier wird von ihrer Lieferungs- und Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Lieferung und/oder Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstande unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden. Der Kunde hat die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen des Ateliers zu ersetzen. Das Atelier haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Schadensersatzpflicht ist hierbei generell auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.

§ 7 Rücktritt / Kündigung

Das Atelier ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die 1. Rate nicht bezahlt wird oder wenn der Kunde generell in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder das Atelier Kenntnis von einem beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren erfährt oder wenn Dienstleister nicht bezahlt werden. lm Falle eines Rücktritts hat der Kunde dem Atelier die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Aufwendungen sowie die im Zusammenhang mit dem Vertrag folgenden Aufwendungen zu ersetzen. lm Falle des Rücktritts oder Kündigung sind dem Atelier entstandene Kosten und Zeitaufwand wie folgt zu ersetzen: Bis zu 6 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 50% der Gesamtsumme Bis zu 3 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 80% der Gesamtsumme ab 1 Monat vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 100% der Gesamtsumme

§ 8 Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich dem ausführenden Betrieb, dem Atelier und Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Dasselbe gilt für Beanstandungen der durch das Atelier erbrachten Leistungen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und Leistungen des Atelier sind vom Kunden unverzüglich – telefonisch oder mündlich – spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Sind von dem Atelier gelieferte Waren mangelhaft, ist das Atelier zunächst nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. ln diesem Fall ist das Atelier verpflichtet, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erbracht wurden. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig wahrend oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mangeln keine Ansprüche des Kunden hergeleitet werden.

§ 9 Haftung

Das Atelier haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ErfüIIungsgehilfen beruhen. Das Atelier haftet nicht für Verschulden Dritter. Der Kunde muss sich hierbei an den jeweiligen Vertragspartner halten. Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner zugefügt werden, haftet das Atelier nicht. Dies gilt auch dann, wenn das Atelier im Auftrag des Kunden organisatorische Absprachen mit dessen Vertragspartnern getroffen hat. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

Sämtliche erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen ErfüIIung aller Forderungen Eigentum des Ateliers. Nutzungsrechte jeder Art an den von dem Atelier erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei dem Atelier. Das Atelier ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Das Atelier ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.

§ 11 Schriftform / Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

Das Atelier-Himmel wird von der Inhaberin Yvonne Himmel mit Firmensitz in:
Siedlung Nord 29, 06268 Querfurt / OT Lodersleben betrieben.
Gerichtsstand ist Merseburg (Stand: 01.11.2013)

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